Ach, wie ist das Leben hart,
ist’s Haus zu klein -und auch nicht smart

Lass uns überdenken,
welches Haus wir uns schenken

Beim Makler mit dem gold’nen Haar
wurde der Weg uns alsbald klar

Der IMMYnator kämpft für uns’ren Traum,
professionelst – man glaubt es kaum!

Am Ende flippten wir fast aus,
der Schlüssel passt ins neue Haus.

Und Prost! Erhebt die Gläser:
Mit MP IMMO wohnt’s sich besser!

 



 


Lesen Sie bitte nach:

Neuigkeiten gültig ab heute: 1.4.2024

https://www.wko.at/oe/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/befreiung-von-grundbuch-pfandeintragungsgebuehr


 

IMMY 2022

Nach zwei Jahren Pause haben wir es wieder geschafft. SILBER ist es geworden. An das Team von MP aller herzlichste Glückwünsche.


 

Die kommende Mietpreiserhöhung für Wohnungen, die unter Vollanwendung des MRG fallen, beträgt 8,6% (gerundet). Die Regierung hat sich am 22.März 2023 darauf geeinigt, eine Mietpreisbremse nicht einzuführen. An dessen Stelle wurde eine Wohnkostenhilfe in Höhe von insgesamt 250 Mio Euro beschlossen.

Hier die aktuellen Mietrichtwerte nach Bundesland - der neue Richtwertmietzins ab 1. April 2023:

Bundesland 1. April 2022 NEU: 1. April 2023
Burgenland 5,61 € 6,09 €
Kärnten 7,20 € 7,81 €
Niederösterreich 6,31 € 6,85 €
Oberösterreich 6,66 € 7,23 €
Salzburg 8,50 € 9,22 €
Steiermark 8,49 € 9,21 €
Tirol 7,50 € 8,14 €
Vorarlberg 9,44 € 10,25 €
Wien 6,15 € 6,67 €

 

Wir drei sind so frei

Ihnen zu zeigen,

wie wir die Immobilien rocken

und Ihr Geld nicht verzocken.

 

Wenn man weiß was man tut,

tut Ihnen und uns dies besonders gut.

 Ob verkaufen, bewerten oder verwalten,

wir wollen das, SIE ihr Geld zumindest behalten.

 

Ob Sie die beiden  jungen Smarten wählen,

oder lieber den blonden Alten quälen,

es ist uns ein Vergnügen mit Elan und viel Esprit

zu helfen mit Spaß und Genie.

 

Rufen Sie die Besten an,

um zu erfahren

was Dienstleistung heißen kann.

 


 

FOTOTERMIN

Wieder war es mal notwendig, neue Fotos vom gesamten MP Team machen zu lassen. Und sieh mal an - sind doch wirklich gut geworden.


 

W24 - https://www.w24.at/Sendungen-A-Z/24-Stunden-Wien/Uebersicht?video=17323

 

Schauen Sie sich den Fernsehbericht von W24 an. Nach einem Monat werden wir durch einen Fernsehbericht wieder erinnert und freuen uns erneut. Wir haben zum 13. Mal den Makler-IMMY gewonnen. Dieses Mal war es silber. Wir gratulieren allen Mitstreitern.

 


 

IMMY Verleihung 2019

Auch nach zwei Wochen lesen wir noch gerne über die Preisverleihung. Schon im 1. Abschnitt werden wir erwähnt. Was gibt es Schöneres, wenn die Arbeit am Kunden gewürdigt wird.


 

WIR SIND STOLZ!

Bei der 1. Generalversammlung des östereichischen Immobilienrings wurde eine Immobilientrophy vergeben. Und wir - Mag. Pfeifer Immobilien GmbH. haben sie überreicht bekommen. Die Arbeit an unseren Kunden wurde wieder einmal belohnt.


 

Unsere Freude steigt von Artikel zu Artikel. Diese Worte über MP Immobilien freuen uns besonders. Unsere jahrzehnte lange Arbeit wird wertgeschätzt. Da machen wir doch gleich so weiter und bemühen uns für unsere Kunden. EINFACH - RUHIG - WOHNEN


 

In den letzten Tagen durften wir mehrere Berichte in Tageszeitungen über MP Immobilien lesen. Wir sind stolz auf den 12. Immy.


 


 

IMMY VERLEIHUNG 30.1.2019 - und wieder haben wir es geschafft. Die Aufregung und Anspannung bei der Verleihung ist immer sehr groß -und die Erleichterung folgt, wenn man IHN in Händen hält.


 

Grundanteilswertberechnung

Neu ab 1. Jänner 2016

Grundanteilswertberechnung
 

Hintergrund

Seit 1. Jänner gelten neue Bestimmungen für die Berechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes einer Liegenschaft. Nach der Neuregelung des § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen.

Status bis Ende 2015
Aufteilung Gebäude 80 %, Grundstück 20 %

Neu ab 2016
Aufteilung Gebäude 60 %, Grundstück 40 %

Dadurch entstehen für den Eigentümer Mehrkosten von ca. € 300 pro Jahr je € 100.000 Verkehrswert der Liegenschaft.

Die neuen Regelungen im Detail:

  • Der Gesetzgeber greift in bestehende Abschreibungen ein, da bisher eine Aufteilung Grundanteil /Gebäudeanteil pauschal (z. B. 80/20) festgelegt wurde.
  • Neu wird der Grundanteil mit 40 % und der Gebäudeanteil grundsätzlich mit 60 % gesetzlich festgelegt.
  • Diese 40 % werden vom BFM angenommen.
  • Nachweis eines abweichenden Grundanteiles möglich (Gutachten eines gerichtlich beeideten SV dafür notwendig).

Die gute Nachricht
Das BMF ist verpflichtet, das Wertgutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen als richtig anzuerkennen.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Erstellung einer Grundanteilswertberechnung in Form eines Gutachtens zur Vorlage beim BMF.
  • Dieses Gutachten dient als Nachweis, dass der Grundanteil der Immobilie geringer als die vom BMF vorgegeben 40 % sind.
  • Gutachtenberechnung
  • Ermittlung des Verkehrswertes
  • Ermittlung des Grundwertes
  • Darstellung des Verhältnisses von Verkehrswert zu Grundwert
  • Ausformulierung eines Gutachtens mit allen Beilagen

Was wir dafür benötigen

  • Ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch
  • Sämtliche erforderlichen Unterlagen werden nach Möglichkeit von uns organisiert.

Was wir dafür verlangen

  • € 1.000 + USt. pro Gutachten
  • 25 % Reduktion pro Gutachten, wenn mehrere Objekte an derselben Adresse zu bewerten sind
  • 15 % Reduktion pro Gutachten, wenn ein Auftraggeber mehrere Gutachten beauftragt

(Rabatte sind nicht kombinierbar!)

Ihr Vorteil

  • Komplettes Verkehrswertgutachten
  • Inklusive aktuellem Grundbuchsauszug
  • Lärmkarte
  • Kontaminationsnachweis
  • Infrastrukturkarte
  • Plänen
  • Energieausweis
  • Wert der Liegenschaft
  • Verkehrswertbestimmung für den Verkauf
  • Vorlage beim Finanzamt (Grunderwerbssteuer)
  • Finanzierung (Feststellung der Höhe der Sicherheit für Banken)
  • Verbesserung des Bankenratings
  • Bei Schenkung, Erbe oder Scheidung kein zusätzliches Gutachten
  • Buchwertermittlung (Feststellung einer Überschuldung)