Sachverständiger

 

 

„Die 10 Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigen-Kommission entstanden sind“. (Charles de Gaulle)

 

Viele Menschen sind in einer bestimmten Sache sachverständig.

Ob der passionierte Weintrinker in Belangen seiner Lieblings-Wein-Region, die Schneiderin in Sachen Mode oder der Maurer in Sachen Hausbau. Alle sind in dieser einen Richtung sachverständig.

Schauen Sie sich um: bei einem Fußballmatch gibt es innerhalb von wenigen Sekunden Sachverständige, die analysieren und wissen, wie man es besser hätte machen können. Warum ist dies so, und was unterscheidet diese „Sachverständigen“ nun  von einem  gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen?

 

Die Frage ist für gerichtliche SV´ s relativ leicht zu beantworten.

  1. Jeder SV muss ausreichende Erfahrung in dem von Ihm vorgeschlagen Fachgebiet vorweisen (mindestens 10 Jahre)    
  2. Dieses behauptete Fachwissen wird von einer Kommission überprüft (zwei Sachverständige und einem Richter)
  3. Fort-, Aus- und Weiterbildung sind zwingend vorgeschrieben (Rezertifizierung nach 5 Jahren und zusätzlich weitere Fortbildung)
  4. Haftpflichtversicherung von mindestens 400.000€ je Anlassfall

Natürlich sind diese vier Tatsachen nur ein Anhaltspunkt, der darauf hinweist jemanden mit Sachverstand vor sich zu haben, entscheiden muss dann der Auftraggeber im Anlassfall.

Ich bin der Meinung, wenn einem die Justiz vertraut und den SV als einen in der Sache kompetenten Richter gleichsetzt, ist dies der beste Beweis für eine objektive und fundierte Aussage zu einem Thema.

Allerdings gilt auch hier - wie fast überall - viele Köche verderben den Brei. In diesem Sinne sollte man den eingangs zitierten Spruch von Charles de Gaulle verstehen.

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